Elternsprecher

Schulelternsprecher im Schuljahr 2024/2025

Die Wahl findet zu Beginn des neuen Schuljahres statt.

Aufgabe der Schulelternvertretung

Jede Klasse wählt am Anfang des Schuljahres aus dem Kreis der Eltern eine Klassensprecherin oder Klassensprecher und eine Stellvertreterin oder Stellvertreter für die Dauer von zwei Schuljahren. Alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher der Schule bilden die Schulelternvertretung der Grundschule. Diese wählen aus ihrer Mitte wiederum für die Dauer von zwei Jahren eine Schulelternsprecherin oder einen Schulelternsprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Elternvertreter sollen die Interessen der Eltern gegenüber der Schule beziehungsweise dem staatlichen Schulamt oder auch dem Schulverwaltungsamt vertreten. Hierzu können sich alle Eltern an die gewählten Vertreter wenden. Die Schulelternvertretung trifft sich regelmäßig im Jahr und berät über die Schule betreffende Themen.

Insbesondere kann sie sich mit eigenen Ideen, Vorschlägen auch mit Kritik in die allgemeine Schularbeit einbringen. Ihr stehen Auskunfts-, Anhörungs- und Initiativrechte zu, die sich aus dem Thüringer Schulgesetz und der Thüringer Schulordnung ergeben.

Des Weiteren sind derzeit drei Elternvertreter Mitglieder der Schulkonferenz. Die Schulkonferenz der Grundschule besteht ferner aus zwei Lehrern und einem Vertreter der Erzieher. Den Vorsitz der Schulkonferenz führt der Schulleiter, der aber nicht stimmberechtigt ist.

Die Schulkonferenz berät über Fragen, die Schüler, Eltern, Lehrer und Erzieher gemeinsam betreffen. Ihr stehen aber auch bestimmte Entscheidungsbefugnisse zu; zum Beispiel beschließt sie jährlich die Verteilung der schulfreien Tage.